Kundenbetreuung
Name | Mail-Adresse | Telefon | Gebiet |
Herr Stephan
Frau Czerny |
wowi@bau-hanau.de
wowi@bau-hanau.de |
06181 2501-27
06181 2501-26 |
Lamboy, Tümpelgarten
Lamboy, Tümpelgarten |
Frau Kaminski
Herr Gritzka |
wowi@bau-hanau.de
wowi@bau-hanau.de |
06181 2501-14
06181 2501-34 |
Großauheim, Klein-Auheim, Steinheim, Wolfgang,Rosenau, Neuberg,Langenselbold, Schöneck-Kilianstädten, Maintal-Wachenbuchen |
Frau Rügamer
Frau Plitzko |
wowi@bau-hanau.de
wowi@bau-hanau.de |
06181 2501-15
06181 2501-12 |
Innenstadt, Altstadt
Innenstadt, Altstadt |
Herr Stenger | wowi@bau-hanau.de | 06181 2501-13 | Alt Kesselstadt, Weststadt, Hafen |
Frau Roiger | wowi@bau-hanau.de | 06181 2501-35 | Alt Kesselstadt, Weststadt, Hafen |
Mietermitteilungen
Barrierearmer Badumbau – Wanne zu Dusche, wie funktioniert das?
Was kann ich mir darunter vorstellen? Kann das jeder beantragen? Wie lange dauert das und macht der Umbau viel Dreck? Fragen über Fragen die sich stellen, wenn man vom barrierearmen Badumbau hört. Wir haben Frau Martin, eine Mieterin der Baugesellschaft Hanau, besucht. Sie ist Mieterin seit August 1965 und möchte ihre Wohnung noch lange bewohnen. Obwohl das Bad, aufgrund einer Sanierung im Jahr 2002, noch völlig intakt und zeitgemäß war, entsprach die Badewanne nicht mehr den Bedürfnissen von Frau Martin. Auch Hilfsmittel, wie ein Badewannenlift, waren nicht mehr hilfreich. Daher sollte nun ein Badumbau stattfinden. Anlass für den Badumbau war, dass Frau Martin den Transfer in die Badewanne nicht mehr
„Abschließbare Abstellboxen erleichtern den Alltag“
Baugesellschaft Hanau gestaltet Liegenschaften altersgerechter „Es erleichtert den Alltag schon sehr.“ Der langjährige Mieter Karlheinz König, der schon mehr als 35 Jahre in einer Wohnung der Baugesellschaft Hanau wohnt, ist sehr zufrieden mit seiner neuen Abstellbox, in der er seinen Rollator trocken und sicher, dabei aber auch bequem erreichbar vor dem Haus abstellen kann. Er ist einer der ersten Nutzer, die eine solch praktische Abstellbox erhalten haben, und nutzte das Gespräch mit Geschäftsführer der Baugesellschaft, Jens Gottwald, um diesem zu bestätigen, wie vorteilhaft das neue Konzept ist. Das Wohnungswirtschaftsunternehmen, das mit seinen rund 4.100 Mietwohnungen als größter Anbieter auf dem Hanauer Wohnungsmarkt agiert, geht derzeit daran, die Außenanlagen seiner Liegenschaften
Die Sicherheit unserer Mieter ist uns wichtig
Es kam schon ein paar Mal vor, dass sich Außenstehende als Mitarbeiter der Baugesellschaft ausgegeben haben, um sich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Wir berichteten darüber. Durch die Einführung von Mitarbeiterausweisen für Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter konnte dieses Problem weitestgehend behoben werden. Jeder Mieter hat nun die Möglichkeit, sich den Mitarbeiterausweis zeigen zu lassen, um so die schwarzen Schafe zu identifizieren. Im Zweifelsfall gibt es auch noch die Möglichkeit einen Blick auf unsere Homepage zu werfen. Unter „Über uns“ -> „Team“ sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baugesellschaft mit Namen und Foto aufgelistet. Was ist aber nun mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Fremdfirmen? Die Tochter einer Mieterin machte uns über
Wissenswertes zum Notdienst
Kann ich als Mieter den Notdienst jederzeit anrufen? „Es kann ja beispielsweise sein, dass ich als Mieter den ganzen Tag arbeiten war und erst nach Feierabend feststelle, dass ein einzelner Heizkörper in meiner Wohnung nicht warm wird …“ Dieser nicht seltene Fall stellt ohne Frage für den einzelnen Mieter zwar einen Notfall dar, ist aber kein Notfall im Sinne unseres Notdienstes. Solche Schäden müssen zu den regulären Öffnungszeiten gemeldet werden. Zu Notfällen gehören: Elektro: Kompletter Stromausfall (in der Wohnung bzw. im Haus). Kein Notfall: Der teilweise Ausfall der Beleuchtung, Ausfall der Klingelanlage / Sprechanlage. Heizung / Warmwasserversorgung: Vollständiger Ausfall der Heizungsanlage und / oder der Warmwasserversorgung. Ausfall eines Durchlauferhitzers Gas
Wofür ist der Notdienst da?
Kann ich als Mieter den Notdienst jederzeit anrufen? „Es kann ja beispielsweise sein, dass ich als Mieter den ganzen Tag arbeiten war und erst nach Feierabend feststelle, dass ein einzelner Heizkörper in meiner Wohnung nicht warm wird …“ Dieser nicht seltene Fall stellt ohne Frage für den einzelnen Mieter zwar einen Notfall dar, ist aber kein Notfall im Sinne unseres Notdienstes. Solche Schäden müssen zu den regulären Öffnungszeiten gemeldet werden. Ein Notfall im Sinne unseres Notdienstes stellt beispielsweise ein Gas- oder Wasserrohrbruch sowie ein Stromausfall dar. Der Notdienst wurde eingerichtet, um im Fall der Fälle dem Mieter bei einem echten Notfall schnell helfen zu können und größere Folgeschäden an der
Einhaltung der Hausordnung
Ein wichtiger Punkt, der ein harmonisches Zusammenleben in einer Mietergemeinschaft beeinflussen kann, ist die Einhaltung der Hausordnung. Dabei handelt es sich nicht nur um die einzuhaltenden Ruhezeiten, sondern auch häufig um die regelmäßige Durchführung der Hausordnung. Beim Betreten des Wohnhauses bekommt jeder schon im Treppenhaus den ersten Eindruck von der Wohngemeinschaft und deren Mieter. Ein ordentlicher Eingang sollte daher im Interesse aller Mieter des Hauses sein. Das Durchführen dieser Reinigungen ist eine Pflicht, die jeder Mieter durch den Mietvertrag übernommen hat. Daher möchten wir an dieser Stelle eine kleine Zusammenfassung geben, was die Hausordnung beinhaltet. Den aktuellen Hausordnungskalender finden sie im Hauseingangsbereich Ihres Hauses am Informationsbrett. In dem ist ersichtlich, wer die
Brandlast in den Treppenhäusern
Um möglichst allen verfügbaren Raum in der Wohnung auszunutzen, wird oft das Treppenhaus zum Abstellen von Fahrrädern, Möbeln und anderen Sachen verwendet. Nicht immer bleibt es bei einzelnen Gegenständen, sondern es führt häufig zu Ansammlungen, die den ganzen Hausflur blockieren. Das Aufstellen von Schuhschränken oder Regalen in Treppenhäusern stellt eine erhöhte Brandlast dar. Jede Wohnung in jedem Geschoss eines Gebäudes muss über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege mit dem Freien in Verbindung stehen. Der erste Rettungsweg ist in der Regel das Treppenhaus, der zweite Rettungsweg kann ein durch die Feuerwehr anleiterbares Fenster sein. Zum ersten Rettungsweg zählen allgemein zugängliche Flure, Treppenräume und notwendige Treppen. Im Gefahrenfall, zum Beispiel bei einem
Haustierhaltung bei der Baugesellschaft
Im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung bedarf der Mieter der vorherigen Zustimmung der Baugesellschaft Hanau, wenn er ein Tier halten will. Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen keine Tiere in den Wohnräumen gehalten werden. Der Mieter haftet selbstverständlich für Schäden, die seine Tiere oder die Tierhaltung verursachen. Das Halten außergewöhnlicher Tiere wie Giftschlangen, Kampfhunde o.ä. ist grundsätzlich verboten. Wer also einen Hund oder eine Katze in der Wohnung halten möchte, sollte sich vorher mit dem Kundenbetreuer in Verbindung setzen und schriftlich die Tierhaltung bei der Baugesellschaft Hanau beantragen. Erst mit Zustimmung der Baugesellschaft sollten Sie sich das Tier anschaffen, falls Sie die Auflagen einer Tierhaltung nicht erfüllen,
Bei Kabelanschluss kein Anspruch auf Parabolantenne
Seit Satelliten-Anlagen zum Empfang von Fernsehsendern in Mode gekommen sind, gibt es Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter über die Aufstellung der Satelliten-Schüsseln. Der Mieter sieht seinen Vorteil durch die relativ günstige Bereitstellung zahlreicher Fernsehprogramme, während der Vermieter erschreckt die mit Empfängern verschandelte Fassade sieht. Seither haben sich die Gerichte in vielen Urteilen über Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern im Zusammenhang mit Satelliten-Anlagen auseinandergesetzt. Herauskristallisiert hat sich die Ansicht, dass der Vermieter dann eine Satelliten-Anlage nicht verwehren kann, wenn ausländische Mieter nur über sie Programme in ihrer Muttersprache empfangen können. Voraussetzung ist aber eine fachgerechte Installation und eine Sicherstellung, dass die Fassade nach der Demontage wieder in den ursprünglichen
Achtung bei Fristen: Samstag ist ein Werktag
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat höchstrichterlich und rechtskräftig festgestellt, dass der Samstag ein Werktag ist ? mit weit reichenden Folgen: Denn Mietkündigungen und Mietzahlungen müssen bis zum dritten Werktag beim Vermieter eingehen, d.h. der Samstag ist stets mitzuzählen. Diese Feststellung erfolgte aufgrund folgenden Falles: Eine Mieterin in Rendsburg hatte einen alten Mietvertrag, der regelte, dass sich das Mietverhältnis jeweils um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht bis zum dritten Werktag im Juni kündigt. Sie schickte ihre Kündigung am Montag, dem 3. Juni los, das Schreiben kam am Mittwoch, dem 5 Juni beim Vermieter an. Wäre der Samstag kein Werktag, wäre die Kündigung noch rechtzeitig erfolgt ? so war sie
Schimmelvermeidung ist Mieterpflicht
Schimmelbefall ist leider keine Seltenheit, jedoch ein Alptraum für jeden Wohnungsnutzer. Schimmelvermeidung ist eine Voraussetzung für ein gesundes Wohnklima. Unter Schimmel werden eine Reihe nicht näher verwandter Pilzarten zusammengefasst. Nur bei massivem Befall bildet es auf Oberflächen einen watteartigen Rasen, innerhalb von Materialien ist es dagegen kaum sichtbar. Für ihr Wachstum benötigen die Pilze organische Stoffe und ausreichende Feuchtigkeit. Sie wachsen zum Beispiel auf Lebensmitteln und auf Blumentopferde, es genügen aber auch die Holzbestandteile in Tapeten oder die organischen Bestandteile in Farben und Lacken. Schimmelpilze zersetzen die organischen Substanzen, deshalb lösen sich befallene Tapeten vom Untergrund und es bröckelt der Putz. Häufig tritt auch ein muffiger Geruch durch Substanzen auf,
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