FAQ2023-02-20T13:04:04+01:00
Warum senden Sie mir monatlich meinen Energieverbrauch zu?2022-05-11T09:00:03+02:00

Im Jahr 2018 ist die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft getreten. Aufgrund der daraufhin angepassten Heizkostenverordnung besteht seit dem 01. Januar 2022 in Deutschland für alle funk- und fernauslesbaren Zähler für Heizung und Warmwasser die Pflicht der monatlichen Verbrauchsinformation gegenüber Mieterinnen und Mietern. Das Ziel: der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser soll in Wohnhäusern innerhalb der EU reduziert werden. Bewohnerinnen und Bewohner sollen monatlich transparent über ihren Energieverbrauch informiert und so in die Lage versetzt werden, ihren Energieverbrauch bewusst zu beeinflussen und zu steuern.

Welche Angaben finde ich in der Tabelle?2022-05-11T09:03:38+02:00

Heizungsverbrauch: Grundlage für die Angaben bilden entweder die Ablesewerte der Heizkostenverteiler in Einheiten, welche aus Basis des § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung zur besseren Vergleichbarkeit in kWh umgerechnet werden, oder alternativ die Ablesewerte der Wärmemengenzähler direkt in kWh. Bitte beachten Sie bei dem Vergleich zum Vormonat, dass die Verbrauchsmengen in der Heizperiode (Oktober bis März) deutlich höher sind als in den heizfreien Monaten.

Warmwasserverbrauch: Grundlage für die Angaben bilden die Ablesewerte der Warmwasserzähler in m³, welche aufgrund der Vorgaben von § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung in kWh umgerechnet werden.

Schätzungen: Sollten Ablesewerte aus technischen Gründen fehlen, werden in der Regel Schätzwerte vom Messdienst zur Verfügung gestellt.

Vergleich normierter Durchschnittsverbrauch: Hier wird Ihr Verbrauch mit einem theoretischen Durchschnittsnutzer verglichen. Vergleichskriterien sind hier z. B. der Energieträger, die Anlagentechnik oder die Gebäudegröße. Vorübergehend wird teilweise auch innerhalb der Liegenschaft, z. B. je Wohnungsgröße, verglichen. Es wird Ihr monatlicher Verbrauch mit dem Durchschnittsverbrauch der anderen Nutzer des gleichen Monats verglichen. Es handelt sich nicht um Durchschnittswerte über mehrere Monate.

Bekomme ich die Betriebskostenabrechnung jetzt früher? Sie haben ja bereits alle Verbrauchswerte von mir.2022-05-11T09:05:21+02:00

Nein. Die Übersendung der monatlichen Verbrauchswerte erfolgt auf Grundlage der neuen Heizkostenverordnung zusätzlich und hat keinen Einfluss auf den bestehenden Abrechnungsprozess. Mit der jährlichen Abrechnung werden tatsächliche Verbräuche und Kosten vom Energieversorger abgerechnet und Ihnen nach Abschluss der Verbrauchs- und Abrechnungsperiode vollständig zur Verfügung gestellt. Diese Abrechnung erhalten Sie wie gewohnt nach Ablauf des Abrechnungszeitraums im Folgejahr.

Warum werden die monatlichen Verbrauchsinformationen derzeit per Brief versendet?2022-05-11T09:07:37+02:00

Der Gesetzgeber sieht eine sogenannte Bringschuld für die Gebäudeeigentümer vor. Mögliche digitale Alternativen müssen erst geschaffen werden und stehen aktuell aufgrund der Kurzfristigkeit des Inkrafttretens der neuen Gesetzesvorgaben noch nicht zur Verfügung. Dafür müssen zahlreiche neue digitale Prozesse zwischen den Messdiensten und den Wohnungsunternehmen eingerichtet werden. Das nimmt leider noch Zeit in Anspruch, bevor die Mieterinnen und Mieter der Baugesellschaft Hanau diese nutzen können. Übergangsweise sind wir verpflichtet, die Schreiben auf dem Postweg zu versenden. Aber auch zukünftig werden wir allen Mieterinnen und Mietern, die digitale Angebote nicht nutzen möchten, die Verbrauchsinformationen über einen monatlichen Brief zukommen lassen.

Ab wann kann ich meine Verbrauchsinformationen digital erhalten?2022-05-11T09:10:29+02:00

Wir arbeiten intensiv an der Entwicklung der digitalen Lösung für Sie, damit Sie künftig digital und klimafreundlich Ihre Verbrauchswerte erhalten können. In den kommenden Wochen werden Sie in einem gesonderten Schreiben um ihre aktuelle E-Mailadresse und um Ihre Erlaubnis gebeten, diese für den Versand der Verbrauchsinformation zu nutzen. Ebenso arbeiten wir an einer Mieter-App in der Sie unter anderem Ihre Verbrauchswerte abrufen können. Die App geht voraussichtlich im Herbst 2022 an den Start.

Nach der Zusendung und Ihrer Zustimmung zum E-Mailversand bzw. einer späteren Registrierung in der App erhalten Sie Ihre Verbrauchsinformationen nur noch digital. Ihre Werte werden dann nicht mehr für den Briefversand aufbereitet und Sie erhalten Ihre Energieverbräuche nicht mehr per Post.

Kann ich der Baugesellschaft Hanau mitteilen, dass ich auf die monatlichen Verbrauchsinformationen verzichten möchte?2022-05-11T09:12:21+02:00

Nein. Leider können Sie sich nicht entscheiden, ob Sie die Verbrauchsinformation zur Verfügung gestellt bekommen möchten. Alle Gebäudeeigentümer in Deutschland sind seit diesem Jahr verpflichtet, monatlich Ihren Mieterinnen und Mietern diese Information zuzusenden, sofern funkfernauslesbare Messgeräte vorhanden sind. Aus diesem Grund erhalten Sie in jedem Fall diese Informationen. An einer komfortablen digitalen Lösung für Sie zum Erhalt der Verbrauchsinformation arbeitet die Baugesellschaft Hanau aktuell.

Muss ich für diese monatliche Information bezahlen?2022-05-12T11:02:53+02:00

Ja. Der Gesetzgeber sieht eine Kostenumlage der monatlichen Verbrauchsinformation über die jährliche Betriebskostenabrechnung gemäß der neuen Heizkostenverordnung vor. Wir sind derzeit dabei diese genau zu ermitteln. Die Kosten werden voraussichtlich zwischen 30 und 35 EUR pro Jahr und Wohnung/Gewerbe liegen.

Wie werden die prognostizierten Kosten an die Mieterinnen und Mieter weiterberechnet?2022-05-11T09:15:28+02:00

Die anfallenden Kosten für die Ermittlung, Prüfung und Weitergabe der Verbrauchsdaten durch die Messdienste, für Druck und Versand der Mieterschreiben sowie die zukünftige Aufbereitung der Daten in digitaler Form werden mit der jährlichen Betriebs- Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung anteilig auf die Mieterinnen und Mieter einer Liegenschaft verteilt.

 

Bekomme ich zukünftig noch eine Jahresabrechnung?2022-05-11T09:16:41+02:00

Ja. Die monatliche Verbrauchsinformation ersetzt nicht die jährliche Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Die Angaben zum Verbrauch finden sich nicht analog in der Abrechnung wieder. Diese monatliche Transparenz soll Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Verbrauchsverhalten bei Bedarf anzupassen. Mit der jährlichen Abrechnung werden tatsächliche Verbräuche und Kosten vom Energieversorger aufgeführt. Diese erhalten Sie wie gewohnt nach Ablauf des Abrechnungszeitraums im Folgejahr.

Warum sind die Werte in meiner Übersicht nicht vollständig bzw. warum fehlen Vergleichswerte?2022-05-11T09:18:21+02:00

Die neue Heizkostenverordnung sieht die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation erst seit Januar 2022 vor. Aufgrund dieser kurzfristigen Ankündigung der neuen Heizkostenverordnung ist es noch nicht allen Vertragspartnern möglich, kontinuierlich alle Daten zu erheben. So liegen zum heutigen Zeitpunkt nicht alle Verbrauchswerte für vergangene Monate vor. In zukünftigen Schreiben werden die Werte zum Vergleich soweit wie möglich ausgewiesen. Mit der Verbrauchsinformation im Februar 2023 können erstmals die vollständigen Werte für Januar 2023 im Vergleich zum Vormonat Dezember 2022 mit den Werten aus Januar 2022 verglichen werden.

Warum werden alle Werte in kWh angegeben?2022-05-11T09:19:10+02:00

Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe gemäß § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung. Die Kilowattstunde (kWh) ist die Einheit der elektrischen Energie und bezeichnet die Energie, die bei einer Leistung von einem Kilowatt während einer Stunde verbraucht wird. Den Nutzern soll transparent gemacht werden, wie viel Energie in Kilowattstunden (kWh) für die Wärme- und Warmwasserversorgung verbraucht wurde, um entsprechend Energieeinsparpotentiale erkennen zu können. Zudem sind die Verbräuche der einzelnen Energien (Heizung, Warmwasser) über die Einheit Kilowattstunde (kWh) zusammengefasst, um so den Vergleich zum Vergleichsnutzer zu ermöglichen.

Warum enthält das Schreiben keine Angaben zu meinem Kaltwasserverbrauch?2022-05-11T09:34:12+02:00

Ihren Kaltwasserverbrauch können Sie direkt selbst an den installierten Zählern überprüfen. Die Heizkostenverordnung definiert die Pflicht zur Übermittlung der Verbrauchsinformationen für Energieverbräuche (Heizung und Warmwasser). Den Nutzern soll transparent gemacht werden, wie viel Energie verbraucht wurde, um entsprechend Energieeinsparpotentiale zu erkennen.

Was bedeuten die Verbräuche in kWh in Euro und warum enthält das Schreiben keine Kosten zum angegebenen Energieverbrauch?2022-05-11T09:35:09+02:00

Die Verbräuche in kWh dienen der Orientierung für die Mieterinnen und Mieter, um den eigenen Energieverbrauch besser einschätzen zu können. Die konkreten Kosten liegen erst nach Abschluss der Abrechnungsperiode seitens der Versorger vor und werden im Rahmen der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung ermittelt und abgerechnet.

Was muss ich tun, wenn ich eine Vermieterbescheinigung brauche? (Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 BMG)2022-05-10T12:33:31+02:00

Unsere Kundenbetreuer kümmern sich gerne um Ihre Wohnungsgeberbescheinigung. Sie erreichen uns per E-Mail unter wowi@bau-hanau.de oder telefonisch unter 06181 2501 0. Zudem können Sie auch das Antragsformular Wohnungsgeberbescheinigung nutzen.

Warum sind meine Verbräuche so viel höher als der Durchschnittsverbrauch?2022-05-11T09:36:22+02:00

Bei der Bewertung dieser Frage spielt es eine wesentliche Rolle, mit wie vielen weiteren Wohnungen/Gewerben Ihr Verbrauch verglichen werden kann. Aktuell haben die Messdienste teilweise leider noch keine Möglichkeit, einen sehr großen, vergleichbaren Datenbestand heranzuziehen. Die Vergleichsgrundlage wird jedoch stetig ausgebaut, um einen noch besseren Vergleich bieten zu können. Neben vielen anderen Faktoren spielt zudem das Verbrauchsverhalten der Vergleichsmieter eine wesentliche Rolle. Sind die Mieterinnen und Mieter im Vergleich zu Ihnen alle extreme Geringverbraucher, vielleicht auch aufgrund der Lage der Wohnungen im Haus, fällt der eigene Verbrauch mehr ins Gewicht, obwohl Sie im Vergleich zu einer Vielzahl an anderen Vergleichsobjekten einen Durchschnittsverbrauch haben.

Mein Lebenspartner (oder andere Person) will zu mir in die Wohnung ziehen. Muss ich Bescheid geben?2022-05-10T12:33:13+02:00

Bis zu sechs Wochen lang kann man Gäste beherbergen, ohne diese bei dem Vermieter anzumelden. Alles was über sechs Wochen hinausgeht ist bei dem Vermieter zu melden. Hierzu kann die Wohnungsgeberbescheinigung zum Ummelden bei der Stadt Hanau von dem Kundenbetreuer ausgestellt werden.

Kann ich die Werte aus meinem Schreiben mit den Werten an den Geräten in meiner Wohnung vergleichen?2022-05-11T09:37:46+02:00

Ein direkter Vergleich der Verbräuche ist nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Ist Ihre Wohnung z. B. mit einem Wärmezähler ausgestattet, der den Verbrauch standardmäßig in kWh anzeigt, können Sie Ihren Verbrauch selber ablesen und mit den in der Verbrauchsinformation angegeben Werten abgleichen.

Sollten Heizkostenverteiler vorhanden sein, ist ein Abgleich der Werte nicht möglich, da Heizkostenverteiler keine Messgeräte, sondern Erfassungsgeräte sind. Erfassungsgeräte liefern im Gegensatz zu Messgeräten keinen physikalisch ermittelten Verbrauch (wie z. B. Wasserzähler in m³; Wärmemengenzähler in kWh). Sie liefern Daten zur Bildung eines Verteilungsschlüssels der entstandenen Kosten (sog. Einheiten). Diese Einheiten werden dann für die Verbrauchsinformation auf Basis der Heizkostenverordnung mit speziellen Formeln in kWh umgerechnet. Dabei spielen die Basisempfindlichkeit und Bewertungsfaktoren der Heizkörper eine wichtige Rolle.

Verfügt Ihre Wohnung über Warmwasserzähler ist ebenfalls kein Vergleich möglich. Die Geräte zeigen den Energieverbrauch in m³ an. Aufgrund der Vorgaben in der Heizkostenverordnung müssen alle Gerätestände zusammengeführt und mit einer speziellen Formel gemäß der VDI 2077 Beiblatt 3.2 in kWh umgerechnet werden.

Darf ich meine Wohnung / ein Zimmer untervermieten?2022-05-10T12:32:43+02:00

Vor einer Untervermietung muss zuerst die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Dazu stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Kundenbetreuer und senden ihn an: Baugesellschaft Hanau GmbH, Postfach 1223, 63402 Hanau. Erst nach Genehmigung ist die Untervermietung zulässig.

Warum habe ich in diesem Monat kein Schreiben erhalten bzw. warum fehlt der Wert für den laufenden Monat in meinem Schreiben, obwohl ich im letzten Monat eine Verbrauchsinformation erhalten habe?2022-05-11T09:38:43+02:00

Die verbaute Funktechnik ist – wie Technik im Allgemeinen – nicht frei von Störungen oder Fehlern. Es kann vorkommen, dass die Daten einer Liegenschaft in einem Monat nicht per Funk ausgelesen werden konnten.

Ich will ein Haustier halten, worauf ist hierbei zu achten?2022-05-10T12:32:24+02:00

Die Haltung von Hunden, genauso wie exotischen Tieren (z.B. Giftschlangen), bedarf einer schriftlichen Genehmigung. Bitte warten Sie mit der Anschaffung Ihres genehmigungspflichtigen Tieres, bis wir Ihnen diese zugesendet haben. Füllen Sie dazu das Antragsformular “Tierhaltung” aus. Wichtig ist im Formular besonders die Angabe der Rasse / Tierart und ein Foto des Tieres. Bei der Anschaffung von kleinen Tieren, wie etwa einer Katze, benötigen Sie keine Genehmigung. Wir freuen uns aber, wenn Sie uns über die Anschaffung Ihrer Hauskatze informieren. Ganz kleine Tiere, wie beispielsweise Hamster oder Fische, benötigen keine Genehmigung.

Warum habe ich noch kein Verbrauchsinformationsschreiben erhalten?2022-05-11T09:39:47+02:00

Das kann unterschiedliche Ursachen haben. Grundvoraussetzung ist, dass die von Ihnen bewohnte Liegenschaft und natürlich auch Ihre Wohnung / Gewerbe mit funkfernauslesbarer Messtechnik ausgestattet ist. Zudem haben es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Messdienste geschafft, an das System der monatlichen Verbrauchsdatenlieferung angeschlossen zu werden. Weiterhin kann es auch vorkommen, dass der zuständige Messdienst die Daten für einen Monat aufgrund technischer Probleme nicht auslesen konnte.

Wo finde ich meinen Stromzähler und wie kann ich diesen ablesen?2022-05-10T12:32:05+02:00

Im Regelfall befinden sich die Stromzähler im Treppenhaus der jeweiligen Etage oder im Keller (meist in einem abgeschlossenem Technikraum). Sollten Sie zur Ummeldung oder zur Meldung an den Energieversorger den Zählerstand benötigen, können Sie den Zugang bei den jeweiligen Kundenbetreuern erfragen. Eine Kontrolle von Zählernummern und -ständen, die durch Ablesefirmen gemeldet wurden, ist zu empfehlen.

Warum wird im Verbrauchsinformationsschreiben nur ein Mieter angeschrieben und nicht der 2. Mietvertragspartner?2022-05-11T09:40:44+02:00

Der Gesetzgeber hat den Gebäudeeigentümern nur wenig Zeit für die Umsetzung der Anforderungen eingeräumt. Wir arbeiten mit unserem Vertragspartner mit Hochdruck daran, dass in zukünftigen Schreiben alle Mietvertragspartner angeschrieben werden, so wie Sie es von uns gewohnt sind.

Wie kann ich den Zugang zur technischen Anlage für meinen Telefon- oder Internetanbieter gewährleisten?2022-05-10T12:31:28+02:00

In vielen Liegenschaften befindet sich der Hauptanschluss für Internet und Telefon in einem abgeschlossenen Technikraum. Sollten Sie einen Termin mit Ihrem Anbieter haben, bitten wir Sie diesen frühzeitig bei Ihrem Kundenbetreuer zu melden, damit dieser das Öffnen des Raumes veranlassen kann.

Warum verarbeiten Sie meine Daten?2022-05-11T09:41:36+02:00

Die Übersendung der Verbrauchsinformation erfolgt auf Grundlage der neuen Heizkostenverordnung. Diese Richtlinie verpflichtet uns, Ihnen diese Daten zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt selbstverständlich unter Einhaltung der Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Was muss ich tun, wenn ich eine Mietbescheinigung für das Kommunale Center für Arbeit/Jobcenter benötige?2021-12-22T15:06:12+01:00

Unsere Kundenbetreuer kümmern sich gerne um Ihre Mietbescheinigung. Sie erreichen uns per E-Mail unter wowi@bau-hanau.de oder telefonisch unter 06181 2501 0. Zudem können Sie auch das Antragsformular “Mietbescheinigung” nutzen.

Ich beziehe Solzialleistungen und will beim zuständigen Amt die Übernahme einer der folgenden Kosten beantragen: Miete und/oder Nebenkosten, Umzugskosten, Kaution. Was muss ich tun?2022-05-10T12:31:07+02:00

Das zuständige Amt benötigt zur Bearbeitung Ihres Antrages eine Mietbescheinigung Ihres Vermieters. Unsere Kundenbetreuer kümmern sich gerne um Ihre Mietbescheinigung. Sie erreichen uns per E-Mail unter wowi@bau-hanau.de oder telefonisch unter 06181 2501 0. Zudem können Sie auch das Antragsformular “Mietbescheinigung des KCA/MKK” nutzen:

Mein Nachbar stört mich durch wiederkehrende Lärmbelästigung / Fehlverhalten. Was kann ich tun?2022-05-10T12:30:44+02:00

Um gegen solche Störungen vorgehen zu können, benötigen wir schriftliche Beschwerden zu dem Vorgang. Diese können bei wiederholtem Verhalten der mietrechtlichen Bearbeitung von nutzen sein. Hierzu können Sie gern das Formular “Lärm- und Fehlverhaltenprotokoll” nutzen. Alle eingereichten Beschwerden werden anonym verarbeitet.

Wo kann ich die Hausordnung nachlesen?2022-05-10T12:30:25+02:00

Die Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrages und wurde Ihnen bei Unterzeichnung ausgehändigt. Sie können die Hausordnung auch unter “Hausordnung” nachlesen.

Wie kündige ich meine Wohnung / Stellplatz?2022-05-10T12:30:01+02:00

Die Kündigung für eine Wohnung oder einen Stellplatz muss schriftlich eingereicht werden. Das Schriftstück muss von allen Personen unterschrieben sein, die auch den Mietvertrag unterschrieben haben. Schicken Sie Ihre Kündigung an: Baugesellschaft Hanau GmbH, Postfach 1223, 63402 Hanau. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich beim Vermieter eingehen (Datum Posteingang bei uns). Der Stellplatz hingegen hat nur eine Kündigungsfrist von 30 Tagen, zum Ende eines jeden Monats .

Muss ich einen Nachmieter suchen, wenn ich ausziehe?2022-05-10T12:29:18+02:00

Nein. Das Einstellen von Wohnungen der Baugesellschaft Hanau in Internetportale durch den Mieter ist zudem nicht gewünscht. Hier wird umgehend das Entfernen des Beitrags durch uns gefordert.

Ich habe meine Wohnung gekündigt und will, dass mein Bekannter darin einzieht. Geht das?2022-05-10T12:28:44+02:00

Sollten Sie einen Bekannten haben, der Interesse an der gekündigten Wohnung hat, werden wir die Übernahme gerne prüfen. Dazu muss der Interessent jedoch als Wohnungssuchend bei uns gemeldet sein. Hierzu können Sie gern unser Wohnungsbewerbungsformular ausfüllen.

Wie kann ich einen Stellplatz zur Wohnung anmieten?2022-05-10T12:28:24+02:00

Insofern es in der von Ihnen bewohnten Liegenschaft Stellplätze zum Anmieten gibt, können Sie Ihr Interesse gern bei dem zuständigen Kundenbetreuer anmelden. Sollte es in der Liegenschaft jedoch einen geringen Bestand an Stellplätzen geben, kann es sein, dass Sie auf eine Warteliste aufgenommen werden und vorerst auch keinen Zweitstellplatz bekommen.

Für was ist die Sozialberatung bei der Baugesellschaft Hanau zuständig?2022-05-10T12:27:23+02:00

Die Sozialberatung der Baugesellschaft Hanau ist eine Serviceleistung für unsere Mieter. Sie berät vor allem in folgenden Dingen: mögliche Hilfeleistungen bei sozialen, finanziellen oder gesundheitlichen Problemen (Leistungen der Sozialhilfe, Krankenkasse, Pflegeversicherung, Möglichkeiten der ambulanten oder stationären Pflege, hauswirtschaftliche Hilfen, Essen auf Rädern, Besuchsdienste, etc.), ebenso bei sozialen Schwierigkeiten in besonderen Lebenslagen (z.B. Krankheit, Trennung, Scheidung, Schwangerschaft). Aber auch bei behördlichen Anfragen oder Anträgen, bei der Vermittlung weiterführender Hilfsangebote (z.B. Schuldnerberatung, psychologische Ehe- und Familienberatung etc.), bei persönlichen Anliegen / Problemen, die das Mietverhältnis betreffen (z.B. Fragen zu den Betriebskosten, Nebenkostenabrechnung, Energieverbrauch, zu leistende Nachzahlungen), bei Konflikten im Haus oder mit den Nachbarn (Lärm- Geruchsbelästigungen, Nachbarschaftskonflikte) und bei Problemen durch anstehenden Wohnungswechsel / Umzug bei besonderem persönlichen Hilfebedarf oder Problemlagen, die sich durch Modernisierungs- / Umbaumaßnahmen ergeben. Nach Terminabsprache und Wunsch kann die Beratung auch beim Mieter zuhause und gemeinsam mit den Angehörigen durchgeführt werden. Die Mieterberatung erfolgt kostenlos und vertraulich, ist jedoch keine verbindliche Rechtsberatung.

Wie komme ich eine Sozialwohnung (öffentlich geförderte Wohnung)?2022-05-10T12:26:37+02:00

Hier müssen Sie sich bei der Stadt um eine öffentlich geförderte Wohnung ( Sozialwohnung) bewerben. Das Formular finden sie im Downloadbereich der Stadt Hanau. Die Sozialberatung hilft Ihnen hier gerne weiter und informiert Sie über die mögliche Wohnungsgröße und die maximale Miethöhe, sowie Übernahme der Kaution und evtl. Umzugskosten.

Was darf eine Wohnung maximal kosten, wenn ich Bürgergeld oder Grundsicherung beziehe?2023-12-19T11:24:50+01:00

Unsere Sozialberatung hilft Ihnen hier gerne weiter und informiert Sie über die mögliche Wohnungsgröße, die maximale Miethöhe, sowie einer Übernahme der Kaution und evtl. Umzugskosten durch das Amt.

Wie beantrage ich einen Badumbau, wenn ich pflegebedürftig geworden bin?2022-05-10T12:25:32+02:00

Den Badumbau können Sie bei der Sozialberatung beantragen. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin. Diese bietet Ihnen eine qualifizierte Wohnberatung zum Thema ” Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes an” und berät Sie in allen Fragen zur Anpassung Ihres Wohnraums bei Pflegebedürftigkeit. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung eines Zuschusses durch die Pflegekasse. Die Kosten für den Badumbau sind von Ihnen zu tragen.

Wo finde ich Beratung, wenn ich Fragen zum barrierearmen Wohnen habe?2022-05-10T12:24:55+02:00

Unsere Sozialberatung bietet Ihnen eine qualifizierte Wohnberatung zum Thema “Barrierearmes Wohnen” und zur Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfelds an. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Sozialberatung?2022-05-10T12:24:30+02:00

Termine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter der Sozialberatung zu unseren Öffnungszeiten unter 06181/2501-91. Ihre Terminanfrage per Mail richten Sie bitte an mieterberatung@bau-hanau.de.

Ich bin pflegebedürftig geworden, will aber weiterhin in meiner Wohnung leben. Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung?2022-05-10T12:24:09+02:00

Die Sozialberatung kann Ihnen über Kooperationspartner passende Hilfen und Hilfsmittel vermitteln. Auch Anpassung Ihres Wohnumfeldes ist evtl. möglich.

Ich brauche eine größere / kleinere Wohnung. Was kann ich tun?2022-05-10T12:23:46+02:00

Sie müssen zunächst eine schriftliche Wohnungsbewerbung bei uns abgeben. Wenn Sie Soziale Gelder erhalten, klärt die Sozialberatung mit Ihnen gerne gemeinsam die Anspruchsvoraussetzungen für einen Umzug und ist Ihnen beim Ausfüllen der Wohnungsbewerbung behilflich.

Ich habe Fragen zu einem Bescheid vom KCA. Wer kann mir helfen?2022-05-10T12:23:09+02:00

Wenden Sie sich mit Fragen gerne an die Sozialberatung.

Wie stelle ich einen Wohngeldantrag?2022-05-10T12:22:46+02:00

Wohngeld beantragen Sie bei der Stadt Hanau. Den Wohngeldantrag können Sie online stellen. Den Antrag finden Sie im Downloadbereich der Stadt Hanau. Sollten Sie Fragen zum Antrag haben oder Hilfe beim Ausfüllen brauchen, können Sie sich gerne an die Sozialberatung wenden.

Wie beantrage ich Kindergeldzuschlag?2022-05-10T12:11:51+02:00

Kindergeldzuschlag können Sie bei der Familienkasse beantragen. Den Antrag auf Kindergeldzuschlag finden Sie im Downloadbereich der Familienkasse. Sollten Sie Fragen zum Antrag haben oder Hilfe beim Ausfüllen brauchen, können Sie sich gerne an die Sozialberatung wenden.

Wie beantrage ich einmalige Beihilfen?2022-05-10T12:11:20+02:00

Einmalige Beihilfen können Sie über das KCA oder das Amt für Soziale Förderung und Teilhabe beantragen. Den Antrag finden Sie im Downloadbereich des jeweiligen Amtes. Sollten Sie Fragen zum Antrag haben oder Hilfe beim Ausfüllen brauchen, können Sie sich gerne an die Sozialberatung wenden.

Ich kann meine Miete nicht mehr zahlen , da ich arbeitslos geworden bin oder sich mein Einkommen verringert hat.2022-05-10T12:10:51+02:00

Die Sozialberatung bespricht mit Ihnen gerne die jetzt notwendigen Schritte und Anträge. Bitte reagieren Sie schnell und lassen Sie möglichst keine Mietrückstände entstehen. Die Sozialberatung kann mit Ihnen klären, ob Ihnen Soziale Gelder ( Hilfen) zustehen.

Ich würde gerne Hühner halten, an wen kann ich mich wenden.2022-05-10T12:09:32+02:00

Die Sozialberatung informiert Sie gerne über die Möglichkeit der Hühnerhaltung in Ihrer Wohnanlage sowie die Anspruchsvoraussetzungen und Pflichten, die Sie als Hühnerhalter mitbringen, bzw. erfüllen müssen.

Ich suche eine behindertengerechte Wohnung.2022-05-10T12:09:04+02:00

Die Sozialberatung kann mit Ihnen Ihren Bedarf besprechen und eine Wohnungsbewerbung ausfüllen. Wenn Sie schon Mieter der Baugesellschaft Hanau sind, prüft die Sozialberatung mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten eines Umzugs/ oder Umbaus Ihrer Wohnung.

Darf ich meinen Rollator / Rollstuhl im Hausflur abstellen2022-05-11T08:41:25+02:00

Grundsätzlich nein, da Verkehrs-und Rettungswege freigehalten werden müssen. Hausflure und Zugangswege gehören nicht zur Mietsache und dürfen daher nicht für das Abstellen persönlicher Gegenstände genutzt werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Abstellbox über uns anzumieten. Diese können, je nach Ausführung, auch mit einem Elektroanschluss versehen werden. Die Sozialberatung berät Sie hier gerne.

Wie erhöhe ich meine Betriebskostenvorauszahlung?2022-04-21T11:32:37+02:00

Unsere Betriebskostenabteilung kümmert sich gerne um die Änderung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen. Füllen Sie dazu einfach das Antragsformular “Vorauszahlungsänderung” vollständig aus und senden es an: Baugesellschaft Hanau GmbH, Postfach 1223, 63402 Hanau oder per E-Mail an betriebskosten@bau-hanau.de.

Wie erhalte ich das Geld meiner zu viel bezahlten Betriebskosten zurück?2022-05-11T08:43:20+02:00

Sie haben von uns Ihre Betriebskostenabrechnung erhalten und und es hat sich ein Guthaben ergeben? Zur Auszahlung Ihres Guthabens füllen Sie bitte das Antragsformular “Erstattungsauftrag” vollständig aus.

Was kann ich machen, wenn ich meine Miete / Nebenkosten nicht mehr bezahlen kann?2022-04-21T11:31:46+02:00

Jeder kann einmal in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wir unterstützen unsere Mieter und wollen, dass sie ihre Wohnung behalten. Wichtig ist, rechtzeitig bescheid zu geben und um Hilfe zu bitten. Wir bieten daher die Möglichkeit an, die Betriebskosten in Raten zu zahlen. Hierfür füllen Sie bitte das Formular “Antrag auf Ratenvereinbarung der Betriebskosten” aus. Bei größeren Zahlungsschwierigkeiten, die auch die Miete betreffen, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei unserer Sozialberatung unter (0)49 6181 2501-91 oder per Mail: mieterberatung@bau-hanau.de. Wir finden eine Lösung.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Wem melde ich das?2022-04-21T11:30:51+02:00

Füllen Sie hierfür bitte das Formular “SEPA-Lastschriftmandat” neu aus und senden es im Original an Ihren Kundenbetreuer.

Ich will, dass meine Miete per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen wird. Was muss ich tun?2022-04-21T11:30:20+02:00

Sie sind es leid daran zu denken monatlich ihre Miete und Betriebskosten an uns zu überweisen? Oder Sie haben schon einmal eine Mahnung erhalten, da Sie vergessen haben, Ihren Dauerauftrag bei der Bank abzuändern? Wir bieten dafür die Lösung des SEPA-Lastschriftmandats. Damit erlauben Sie der Baugesellschaft Hanau die fälligen Beträge bei Ihrer Bank einzuziehen. Wünschen Sie zukünftig ein SEPA-Lastschriftmandat, füllen Sie einfach das Antragsformular aus. Wir kümmern uns um den Rest.

Ich habe Rückfragen zu meinem Mietkonto. An wen wende ich mich?2022-04-21T11:29:54+02:00

Unsere Mitarbeiter der Mietenbuchhaltung sind gerne für Sie da. Rufen Sie einfach während unserer Öffnungszeiten an bei Frau Boeddicker +49 (0) 6181/2501-16 oder Frau Rodriguez-Garcia +49 (0) 6181/2501-47, oder schreiben Sie eine Mail: mietenbuchhaltung@bau-hanau.de

Ich verstehe nicht, warum ich eine Mahnung erhalten habe. An wen wende ich mich?2022-05-11T08:49:23+02:00

Unsere Mitarbeiter des Mahn- und Klagewesens sind gerne für Sie da. Rufen Sie einfach während unserer Öffnungszeiten an unter +49 (0) 6181/2501-51 oder schreiben Sie uns eine Mail: mahnung@bau-hanau.de

Ich habe einen Räumungsbescheid erhalten. Was kann ich jetzt noch tun?2022-04-21T11:28:56+02:00

Leider ist es jetzt schon (fast) zu spät. Unsere Sozialberatung berät und unterstützt Sie in diesem Fall gerne. Telefonisch erreichen Sie unsere Sozialberatung zu den Öffnungszeiten unter 06181/2501-91 oder per Mail unter mieterberatung@bau-hanau.de

Ich habe Rückfragen zur Betriebskostenabrechnung. An wen wende ich mich?2022-04-21T11:28:23+02:00

Unsere Mitarbeiter der Betriebskostenabrechnung sind gerne für Sie da. Rufen Sie einfach während unserer Öffnungszeiten an unter 06181/2501-45 oder 06181/2501-38, oder schreiben Sie uns eine Mail: betriebskosten@bau-hanau.de. Sprechzeiten finden nach Vereinbarung immer dienstags und donnerstags von 09:00 – 12:00 Uhr statt.

Was kann ich machen, wenn ich ein Bienen- oder Hornissennest am Fenster habe?2022-04-21T11:27:57+02:00

Bienen und Hornissen stehen unter Naturschutz und dürfen aufgrund des Artenschutzes nicht getötet werden. Da können wir als Vermieter leider nichts machen. Besteht allerdings Lebensgefahr, z. B. belegt durch einen ärztlichen Nachweis von Allergien gegen diese Insekten, kann die Entfernung des Nestes bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrem zuständigen technischen Sachbearbeiter.

Wann werden die Bäume zurückgeschnitten?2022-05-11T08:45:37+02:00

In der Regel findet der Rückschnitt zwischen November und Februar statt, wenn der Baum ruht – zwischen Laubabwurf und Neuaustrieb, aber nie bei Frost. Denn bei Frost können Zweige leicht abbrechen und den Baum schädigen.

Mein Fernseher oder Internet funktioniert nicht. Was kann ich tun?2022-04-21T11:26:48+02:00

In diesem Fall müssen Sie sich an Ihren Vertragsanbieter wenden. Das ist in der Regel Vodafone oder die Telekom. Die Servicenummer von Vodafone (0221 466 191 00) sowie das Onlineformular für technische Störungen haben wir Ihnen verlinkt.

Was mache ich bei einem piepsenden Rauchwarnmelder?2022-04-21T11:21:33+02:00

Ihr Rauchwarnmelder wurde entweder von unserem Vertragspartner Ista oder von Techem installiert. (Ausnahme betrifft die Philipp-Reis-Straße 3, da ist es die Firma Müller & Grimm, Nr.: 49 (0) 6020/970919). Bei einer Störung wenden Sie sich bitte telefonisch direkt an eine der Firmen. Techem: 0800-2001264, Ista: 0201-507 44497.

In meiner Wohnung wurden Reparaturarbeiten durchgeführt. Jetzt habe ich Mängel an den durchgeführten Arbeiten festgestellt. Was kann ich tun?2022-04-21T11:21:06+02:00

Wir bedauern, dass die von uns beauftragte Firma anscheinend nicht alle Mängel behoben hat. Wir werden der Sache nachgehen. Bitte tragen Sie die festgestellten Mängel in das “Mangelmitteilung” ein. Toll wäre es auch, wenn Sie uns Fotos zu den Mängeln zukommen lassen können. Alternativ können Sie auch eine E-Mail an Ihren Kundenbetreuer schreiben, der wird den gemeldeten Mangel an die zuständige Stelle weiterleiten. Danke für Ihre Mithilfe

Ich bin neu eingezogen. Mängel, die behoben werden sollten, wurden immer noch nicht behoben. An wen wende ich mich?2022-05-11T08:46:01+02:00

Wir bedauern den Vorfall und werden der Sache nachgehen. Bitte tragen Sie die festgestellten Mängel in das “Mangelmitteilung” ein. Alternativ können Sie auch eine E-Mail an Ihren Kundenbetreuer schreiben, der wird den gemeldeten Mangel an die zuständige Stelle weiterleiten. Danke für Ihre Mithilfe.

Ich habe einen Schaden in meiner Wohnung festgestellt. Wem melde ich das?2022-04-21T11:17:23+02:00

Unsere Service-Hotline kümmert sich gerne um Ihr Anliegen. Bitte melden Sie den Schaden bevorzugt über die Funktion “Schadensmeldung” in unserer Mieter-App. Sie haben aber auch die Möglichkeit uns Ihren Schaden zu den Öffnungszeiten telefonisch mitzuteilen über die Hotlinenummer +49 (0) 6181-2501-77. Bitte beachten Sie: Handelt es sich um einen Schaden an Ihrem Eigentum, wie einen tropfenden Wasserhahn in Ihrer Küche oder um einen Schaden, den Sie selber verursacht haben, wie etwa eine verstopfte Toilette durch einen heruntergespülten Duftstein, behalten wir uns vor die Kosten der Reparatur an den Mieter weiter zu belasten.

Was passiert im Schadensfall? Übernahme von Schäden durch Versicherung2022-04-21T11:16:59+02:00

Um die Kostenübernahme von Schäden abzudecken, die die Baugesellschaft nicht übernimmt, empfehlen wir dringend den Abschluss folgender Versicherungen: Hausratversicherung, inkl. Elementarschäden: Zahlt bei Schäden am Hausrat (d.h. Ihren beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Einbauküche und Gegenständen, die Sie im Keller lagern usw.) und die durch Gewitter, Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Diebstahl entstehen. Private Haftpflichtversicherung: Zahlt bei Schäden an Dritten, z.B. wenn Sie unabsichtlich das Waschbecken im Badezimmer beschädigen oder beim Einzug durch den Möbeltransport im Treppenhaus Kratzer hinterlassen oder wenn Sie einen Wasserschaden verursachen (z.B. durch eine defekte Waschmaschine) und die Möbel Ihres Nachbarn in der darunter liegenden Wohnung durch das Wasser beschädigt werden. Sofern Sie diese Versicherung nicht haben, müssen Sie im Schadensfall die Kosten selbst tragen.

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