Um möglichst allen verfügbaren Raum in der Wohnung auszunutzen, wird oft das Treppenhaus zum Abstellen von Fahrrädern, Möbeln und anderen Sachen verwendet. Nicht immer bleibt es bei einzelnen Gegenständen, sondern es führt häufig zu Ansammlungen, die den ganzen Hausflur blockieren.

Das Aufstellen von Schuhschränken oder Regalen in Treppenhäusern stellt eine erhöhte Brandlast dar.

Jede Wohnung in jedem Geschoss eines Gebäudes muss über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege mit dem Freien in Verbindung stehen.

Der erste Rettungsweg ist in der Regel das Treppenhaus, der zweite Rettungsweg kann ein durch die Feuerwehr anleiterbares Fenster sein.

Zum ersten Rettungsweg zählen allgemein zugängliche Flure, Treppenräume und notwendige Treppen. Im Gefahrenfall, zum Beispiel bei einem Brand, müssen die Bewohner und Besucher das Gebäude verlassen können. Auch umgekehrt muss die Möglichkeit bestehen, dass Rettungskräfte das Gebäude betreten können, um Menschen zu retten und die jeweilige Gefahrenursache bekämpfen können.

Daher ist es unerlässlich, dass die Rettungswege von jeglichen einengenden oder brennbaren Gegenständen freigehalten werden.
Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.

Auch Gegenstände unter der Treppe sind oft Ursache eines Feuers. Wie aktuell in Duisburg passiert: „Ein Brand wurde durch einen sechsjährigen Jungen verursacht, der im Treppenhaus an der dort vorhandenen Brandlast gezündelt hat. Ein Mensch ist an Rauchgasvergiftung gestorben“. Aufgrund seines Alters ist der Junge nicht strafmündig.

Wir weisen darauf hin, dass es sich beim Lagern von Gegenständen innerhalb notwendiger Treppenhäuser nicht um ein Vergehen handelt, sondern um eine Straftat. (Strafgesetzbuch: § 306 d).