Tierhaltung in den Liegenschaften der Baugesellschaft Hanau

Bevor ein Tier in einen Haushalt einzieht, sollte sich der Mieter im Klaren sein, dass nicht nur Tierliebe entscheidend ist, sondern bestimmte Regeln beachtet und eingehalten werden müssen.

Es fängt mit der Artgerechten Haltung eines Haustieres an. Tiere, die im Freien leben sollten, z.B. Schaf, Igel, Ziege oder Bienen, können in einer Mietswohnung mit Balkon nicht gehalten werden.

Auch große Hunderassen in einer kleinen oder bereits überbelegten Wohnung stellen keine artgerechte Haltung dar. Ein weiterer Gedanke sollte sein, ob für das Tier, hauptsächlich bei Hunden, überhaupt im Alltag Zeit ist. Ein Hund muss regelmäßig vor die Tür, bei anderen Haustieren müssen das Gehege, Terrarien oder Käfig regelmäßig gereinigt werden, damit keine Geruchsbelästigungen entstehen können. Ebenso kann es durch die Haltung von Tieren zur Lärmbelästigung kommen, z.B. ein ständiges Bellen des Hundes oder ein anhaltendes Sprechen eines Papageis. Die Nachbarn könnten sich dadurch gestört fühlen.

Eine Übersicht, welche Tiere die Baugesellschaft Hanau innerhalb einer Mietwohnung genehmigt, finden hier:

Tiergruppe: Kleintiere
Genehmigungspflichtig: Nein

  • Kleine Nagetiere z.B. Hamster/Mäuse/Ratten/Degus
  • Mittlere Nagetiere z.B. Kaninchen/Meerschweinchen/Chinchillas
  • Kleine Vögel z.B. Wellensittiche
  • Ungiftige Reptilien z.B. Schildkröten/Geckos
  • Ungiftige Amphibien z.B. Axolotl
  • Aquarienfisch

Verboten:

  • Schlangen jeglicher Art
  • Giftige Insekten, Reptilien, Amphibien

Tiergruppe: Katzen
Genehmigungspflichtig: Nein

Tiergruppe: Hunde
Genehmigungspflichtig: Ja, folgende Rassen…

  • Bichon Frisé
  • Bulldoge
  • Cocker Spaniel
  • Chihuahua
  • Dackel
  • Deutsche Dogge
  • Französische Bulldogge
  • Havaneser
  • Japan Chin
  • Malteser
  • Mops
  • Papillon
  • Pudel
  • Shiba Inu
  • Spitz

Genehmigungspflichtig: Ja, diese Rassen sind für Wohnungen nicht geeignet:

  • Labrador
  • Golden Retriever
  • Schäferhund
  • Australian Shepherds
  • Irish Setter
  • Border Collie

Verboten:

  • Pitbull-Terrier
  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Tiergruppe: Schwein
Genehmigungspflichtig: Ja

  • Hausschwein

Demnach empfiehlt es sich noch vor der Anschaffung des Hundes oder der exotischen Tiere mit dem Vermieter über die Rasse, die Pflichten und alles weitere zu sprechen. Der Antrag kann schriftlich oder auch per E-Mail eingereicht werden und wird entsprechend schriftlich bestätigt. Als Vermieter nehmen wir uns jedoch das Recht heraus, Listenhunde generell in unseren Liegenschaften zu verbieten. Gleiches gilt auch für Mischlingshunde, die in ihrer Mischung einen Listenhund haben. Auch giftige oder gefährliche Tiere, wie zum Beispiel Giftschlangenarten, werden von uns nicht geduldet.

Regeln für die Haltung eines Hundes und einer Katze:

  • Innerhalb unserer Liegenschaften muss der Hund stets an der Leine geführt werden und die Hinterlassenschaften (Kot) sind natürlich umgehend zu beseitigen.
  • Bei freilaufenden Katzen verweisen wir darauf, dass diese sich nicht allein im Treppenhaus und den Kellerräumen aufhalten dürfen.
  • Das Anbringen eines Katzennetzes am Balkon oder Fenster ist bei uns schriftlich zu beantragen und auch nicht überall möglich. Es gibt Liegenschaften mit einer gedämmten Außenfassade, deshalb kann nicht in die Fassade gebohrt oder anderweitig angebracht werden.

Sollten Sie noch weitere Fragen zur Tierhaltung innerhalb der Liegenschaften der Baugesellschaft Hanau GmbH haben, können Sie sich gerne an Ihren Kundenbetreuer wenden.