Ein wichtiger Punkt, der ein harmonisches Zusammenleben in einer Mietergemeinschaft beeinflussen kann, ist die Einhaltung der Hausordnung.

Dabei handelt es sich nicht nur um die einzuhaltenden Ruhezeiten, sondern auch häufig um die regelmäßige Durchführung der Hausordnung. Beim Betreten des Wohnhauses bekommt jeder schon im Treppenhaus den ersten Eindruck von der Wohngemeinschaft und deren Mieter. Ein ordentlicher Eingang sollte daher im Interesse aller Mieter des Hauses sein.

Das Durchführen dieser Reinigungen ist eine Pflicht, die jeder Mieter durch den Mietvertrag übernommen hat. Daher möchten wir an dieser Stelle eine kleine Zusammenfassung geben, was die Hausordnung beinhaltet. Den aktuellen Hausordnungskalender finden sie im Hauseingangsbereich Ihres Hauses am Informationsbrett. In dem ist ersichtlich, wer die Hausordnung in der jeweiligen Woche erledigen muss.

Die „kleine Hausordnung”:

Die Mieter im Erdgeschoss haben neben der Reinigung der eigenen Treppe auch die Fenster zu putzen und wenn nötig die Treppenhauswände sowie das Treppengeländer.

Die Mieter in den oberen Stockwerken haben neben der Reinigung der eigenen Treppen auch die Fenster zu putzen und wenn nötig die Treppenhauswände sowie das Treppengeländer.

Die „große Hausordnung“:

Es muss wie folgt gekehrt werden:
– vor dem Haus.
– den Weg hinter und neben dem Haus.
– sowie von der Straßenmitte bis zum Rinnstein.
– den Kellervorraum auf der Seite, auf welcher der eigene Keller ist.
– Keller-/Allgemeinräume (Waschküche, Fahrradkeller, …).
– Reinigung des Mülltonnenplatzes.

Zur großen Hausordnung gehört im Winter zusätzlich die Schneeräumpflicht.

Die Verpflichtung zum Winterdienst besteht in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Folgende Bereiche müssen von Schnee und Eis befreit werden:

– der Gehweg vor dem Haus,
– die Zugänge zum Haus und zur Fahrbahn,
– die Haustreppe,
– der Hauseingang,
– Mülltonnenplätze.

Wenn bei Vernachlässigung der übertragenen Pflichten Unfälle oder sonstige Schäden eintreten, ist der jeweils verantwortliche Mieter schadenersatzpflichtig. Wir bitten deshalb alle Mieter, diese Hinweise unbedingt zu beachten (zu empfehlen ist eine private Haftpflichtversicherung).

In unserer aktuellen Hausordnung heißt es:

Die regelmäßige Sauberhaltung und Pflege des Treppenhauses (einschließlich der dazugehörigen Flure) obliegen allen Mietern.
Die Mieter im Erdgeschoss reinigen und pflegen die Haustreppen, den Hauseingang sowie die Treppen und den Flur im Erdgeschoss. Die Mieter der Wohnungen in den oberen Stockwerken reinigen und pflegen die Treppen zu ihrem Geschoss und den dazugehörigen Flur. Wohnen mehrere Parteien in einem Geschoss, so wechseln sie sich bei diesen Arbeiten ab.
Die Reinigung und Pflege der Kellertreppen, Kellerdurchgänge, Bodentreppen, des Bodens, Fahrstuhls und sonstigen zur gemeinsamen Benutzung bestimmter Hausteile erfolgt im Wechsel.
Die Mieter sind gehalten, für Sauberkeit des Hauses und seiner Umgebung, besonders im Bereich des Mülltonnenstandplatzes zu sorgen.
(…)

Für Fragen zur Hausordnung oder zum Winterdienst steht Ihnen Ihr Kundenbetreuer zur Verfügung.