Um die Kostenübernahme von Schäden abzudecken, die die Baugesellschaft nicht übernimmt, empfehlen wir dringend den Abschluss folgender Versicherungen: Hausratversicherung, inkl. Elementarschäden: Zahlt bei Schäden am Hausrat (d.h. Ihren beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Einbauküche und Gegenständen, die Sie im Keller lagern usw.) und die durch Gewitter, Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Diebstahl entstehen. Private Haftpflichtversicherung: Zahlt bei Schäden an Dritten, z.B. wenn Sie unabsichtlich das Waschbecken im Badezimmer beschädigen oder beim Einzug durch den Möbeltransport im Treppenhaus Kratzer hinterlassen oder wenn Sie einen Wasserschaden verursachen (z.B. durch eine defekte Waschmaschine) und die Möbel Ihres Nachbarn in der darunter liegenden Wohnung durch das Wasser beschädigt werden. Sofern Sie diese Versicherung nicht haben, müssen Sie im Schadensfall die Kosten selbst tragen.