Wie komme ich eine Sozialwohnung (öffentlich geförderte Wohnung)?

2022-05-10T12:26:37+02:0022 Dezember, 2021|, |

Hier müssen Sie sich bei der Stadt um eine öffentlich geförderte Wohnung ( Sozialwohnung) bewerben. Das Formular finden sie im Downloadbereich der Stadt Hanau. Die Sozialberatung hilft Ihnen hier gerne weiter und informiert Sie über die mögliche Wohnungsgröße und die maximale Miethöhe, sowie Übernahme der Kaution und evtl. Umzugskosten.

Für was ist die Sozialberatung bei der Baugesellschaft Hanau zuständig?

2022-05-10T12:27:23+02:0022 Dezember, 2021||

Die Sozialberatung der Baugesellschaft Hanau ist eine Serviceleistung für unsere Mieter. Sie berät vor allem in folgenden Dingen: mögliche Hilfeleistungen bei sozialen, finanziellen oder gesundheitlichen Problemen (Leistungen der Sozialhilfe, Krankenkasse, Pflegeversicherung, Möglichkeiten der ambulanten oder stationären Pflege, hauswirtschaftliche Hilfen, Essen auf Rädern, Besuchsdienste, etc.), ebenso bei sozialen Schwierigkeiten in besonderen Lebenslagen (z.B. Krankheit, Trennung, Scheidung,

Wie kann ich einen Stellplatz zur Wohnung anmieten?

2022-05-10T12:28:24+02:0022 Dezember, 2021||

Insofern es in der von Ihnen bewohnten Liegenschaft Stellplätze zum Anmieten gibt, können Sie Ihr Interesse gern bei dem zuständigen Kundenbetreuer anmelden. Sollte es in der Liegenschaft jedoch einen geringen Bestand an Stellplätzen geben, kann es sein, dass Sie auf eine Warteliste aufgenommen werden und vorerst auch keinen Zweitstellplatz bekommen.

Wie kündige ich meine Wohnung / Stellplatz?

2022-05-10T12:30:01+02:0022 Dezember, 2021||

Die Kündigung für eine Wohnung oder einen Stellplatz muss schriftlich eingereicht werden. Das Schriftstück muss von allen Personen unterschrieben sein, die auch den Mietvertrag unterschrieben haben. Schicken Sie Ihre Kündigung an: Baugesellschaft Hanau GmbH, Postfach 1223, 63402 Hanau. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten

Mein Nachbar stört mich durch wiederkehrende Lärmbelästigung / Fehlverhalten. Was kann ich tun?

2022-05-10T12:30:44+02:0022 Dezember, 2021||

Um gegen solche Störungen vorgehen zu können, benötigen wir schriftliche Beschwerden zu dem Vorgang. Diese können bei wiederholtem Verhalten der mietrechtlichen Bearbeitung von nutzen sein. Hierzu können Sie gern das Formular “Lärm- und Fehlverhaltenprotokoll” nutzen. Alle eingereichten Beschwerden werden anonym verarbeitet.

Ich beziehe Solzialleistungen und will beim zuständigen Amt die Übernahme einer der folgenden Kosten beantragen: Miete und/oder Nebenkosten, Umzugskosten, Kaution. Was muss ich tun?

2022-05-10T12:31:07+02:0022 Dezember, 2021||

Das zuständige Amt benötigt zur Bearbeitung Ihres Antrages eine Mietbescheinigung Ihres Vermieters. Unsere Kundenbetreuer kümmern sich gerne um Ihre Mietbescheinigung. Sie erreichen uns per E-Mail unter wowi@bau-hanau.de oder telefonisch unter 06181 2501 0. Zudem können Sie auch das Antragsformular “Mietbescheinigung des KCA/MKK” nutzen:

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