Um gegen solche Störungen vorgehen zu können, benötigen wir schriftliche Beschwerden zu dem Vorgang. Diese können bei wiederholtem Verhalten der mietrechtlichen Bearbeitung von nutzen sein. Hierzu können Sie gern das Formular “Lärm- und Fehlverhaltenprotokoll” nutzen. Alle eingereichten Beschwerden werden anonym verarbeitet.