Informationsblatt zur Durchführung der kleinen und großen Hausordnung

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In unserer aktuellen Hausordnung heißt es:

HausordnungDie regelmäßige Sauberhaltung und Pflege des Treppenhauses (einschließlich der dazugehörigen Flure) obliegen allen Mietern.

Die Mieter im Erdgeschoss reinigen und pflegen die Haustreppe, den Hauseingang (inklusive Hauseingangstür und Briefkasten/Klingelanlage) sowie die Treppe und den Flur ihres Geschosses. Die Mieter der Wohnungen in den oberen Stockwerken reinigen und pflegen die Treppe zu ihrem Geschoss und den dazugehörigen Flur sowie die zu gehörigen Fenster. Wohnen mehrere Parteien in einem Geschoss, so wechseln sie sich bei diesen Arbeiten ab.

Die Reinigung und Pflege der Kellertreppen, Kellerdurchgänge, Bodentreppen, des Bodens, Fahrstuhls und sonstiger zur gemeinsamen Benutzung bestimmter Hausteile erfolgt im Wechsel.

Die Mieter sind gehalten, für Sauberkeit des Hauses und seiner Umgebung, besonders im Bereich des Mülltonnenstandplatzes zu sorgen. Durch Anlieferung von Gütern verursachte Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen.

Die jeweils aktuelle Straßenreinigungssatzung der Stadt / Gemeinde ist bei der Durchführung der Reinigung der öffentlichen Flächen im Außenbereich zu beachten und anzuwenden.

Sollte keine Reinigungsfirma im Haus eingesetzt sein, haben die Mieter bei Schneefall entsprechend der Satzung der Stadt Hanau den Gehweg vor dem Haus, die Zugänge zum Haus und zur Fahrbahn, die Haustreppe und den Hauseingang von Schnee zu räumen. Die Verpflichtung gilt von 7.00-20.00 Uhr. Bei Schnee- und Eisglätte ist rechtzeitig so zu streuen, dass Gefahren nicht entstehen können. Als Streumittel sind vor allem Sand, Splitt und ähnliche abstumpfende Mittel zu verwenden. Den zeitlichen Einsatz der einzelnen Mietparteien regelt der vom Vermieter aufgestellte Reinigungsplan.

Bei persönlicher Verhinderung, die mietvertraglich übernommene Reinigungs- und Schneeräumungspflicht zu erfüllen, hat der Mieter für Ersatz zu sorgen.

 

Demnach sind von Ihnen folgende Reinigungsarbeiten durchzuführen:

Kleine Hausordnung:

  1. Die Mieter im Erdgeschoss reinigen und pflegen die Haustreppe (inkl. Treppengeländer), den Hauseingang (inklusive Hauseingangstür und Briefkasten/Klingelanlage) sowie die Treppe, die Hauseingangstür und den Flur ihres Geschosses.
  2. Die Mieter der Wohnungen in den oberen Stockwerken reinigen und pflegen die Treppe zu ihrem Geschoss (inkl. Treppengeländer), die jeweiligen Fenster und den dazugehörigen Flur.

Große Hausordnung:

Zusammengefasst sind folgende Bereiche zu reinigen:

  • der Weg hinter und neben dem Haus
  • die Zugangswege zum Haus und den Bürgersteig vor dem Haus, sowie von der Straßenmitte bis zum Rinnstein
  • allgemeine Kellerräume (Waschküche, Trockenraum, Fahrradkeller usw.) Kellergänge und Kellertreppe
  • vorhandene Dachböden oder allgemeine Flächen auf dem Dachboden bzw. andere zur gemeinsamen Benutzung bestimmte Hausteile
  • Mülltonnenplatz
  • Unkraut auf den Gehwegen entfernen
  • Auflesen von grobem Unrat im Bereich des Hauseingangs bzw. im Bereich der Zuwege
  • Räum- und Streupflicht bei Schneefall im Winter

 

Bei persönlicher Verhinderung, die mietvertraglich übernommene Reinigungs- und Schneeräumungspflicht zu erfüllen, hat der Mieter für Ersatz zu sorgen.

 

Sollte eine Hausordnung einmal vergessen worden sein …

… können Sie uns dies gerne mitteilen.

Meldungen müssen bei uns montags bis 10:00 Uhr eingegangen sein. Sie können uns eine nicht durchgeführte Hausordnung entweder per Telefon oder per E-Mail melden. Da montags erfahrungsgemäß viele Mieter anrufen, empfehlen wir Ihnen die Meldung per E-Mail.

Meldung an:
E-Mail: hausordnung@bau-hanau.de
Telefon: 06181 2501 0

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