Insofern es in der von Ihnen bewohnten Liegenschaft Stellplätze zum Anmieten gibt, können Sie Ihr Interesse gern bei dem zuständigen Kundenbetreuer anmelden. Sollte es in der Liegenschaft jedoch einen geringen Bestand an Stellplätzen geben, kann es sein, dass Sie auf eine Warteliste aufgenommen werden und vorerst auch keinen Zweitstellplatz bekommen.