Heizungsverbrauch: Grundlage für die Angaben bilden entweder die Ablesewerte der Heizkostenverteiler in Einheiten, welche aus Basis des § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung zur besseren Vergleichbarkeit in kWh umgerechnet werden, oder alternativ die Ablesewerte der Wärmemengenzähler direkt in kWh. Bitte beachten Sie bei dem Vergleich zum Vormonat, dass die Verbrauchsmengen in der Heizperiode (Oktober bis März) deutlich höher sind als in den heizfreien Monaten.

Warmwasserverbrauch: Grundlage für die Angaben bilden die Ablesewerte der Warmwasserzähler in m³, welche aufgrund der Vorgaben von § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung in kWh umgerechnet werden.

Schätzungen: Sollten Ablesewerte aus technischen Gründen fehlen, werden in der Regel Schätzwerte vom Messdienst zur Verfügung gestellt.

Vergleich normierter Durchschnittsverbrauch: Hier wird Ihr Verbrauch mit einem theoretischen Durchschnittsnutzer verglichen. Vergleichskriterien sind hier z. B. der Energieträger, die Anlagentechnik oder die Gebäudegröße. Vorübergehend wird teilweise auch innerhalb der Liegenschaft, z. B. je Wohnungsgröße, verglichen. Es wird Ihr monatlicher Verbrauch mit dem Durchschnittsverbrauch der anderen Nutzer des gleichen Monats verglichen. Es handelt sich nicht um Durchschnittswerte über mehrere Monate.