Nein. Die Übersendung der monatlichen Verbrauchswerte erfolgt auf Grundlage der neuen Heizkostenverordnung zusätzlich und hat keinen Einfluss auf den bestehenden Abrechnungsprozess. Mit der jährlichen Abrechnung werden tatsächliche Verbräuche und Kosten vom Energieversorger abgerechnet und Ihnen nach Abschluss der Verbrauchs- und Abrechnungsperiode vollständig zur Verfügung gestellt. Diese Abrechnung erhalten Sie wie gewohnt nach Ablauf des Abrechnungszeitraums im Folgejahr.