Die neue Heizkostenverordnung sieht die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation erst seit Januar 2022 vor. Aufgrund dieser kurzfristigen Ankündigung der neuen Heizkostenverordnung ist es noch nicht allen Vertragspartnern möglich, kontinuierlich alle Daten zu erheben. So liegen zum heutigen Zeitpunkt nicht alle Verbrauchswerte für vergangene Monate vor. In zukünftigen Schreiben werden die Werte zum Vergleich soweit wie möglich ausgewiesen. Mit der Verbrauchsinformation im Februar 2023 können erstmals die vollständigen Werte für Januar 2023 im Vergleich zum Vormonat Dezember 2022 mit den Werten aus Januar 2022 verglichen werden.