Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe gemäß § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung. Die Kilowattstunde (kWh) ist die Einheit der elektrischen Energie und bezeichnet die Energie, die bei einer Leistung von einem Kilowatt während einer Stunde verbraucht wird. Den Nutzern soll transparent gemacht werden, wie viel Energie in Kilowattstunden (kWh) für die Wärme- und Warmwasserversorgung verbraucht wurde, um entsprechend Energieeinsparpotentiale erkennen zu können. Zudem sind die Verbräuche der einzelnen Energien (Heizung, Warmwasser) über die Einheit Kilowattstunde (kWh) zusammengefasst, um so den Vergleich zum Vergleichsnutzer zu ermöglichen.