Wo kann ich die Hausordnung nachlesen?
Die Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrages und wurde Ihnen bei Unterzeichnung ausgehändigt. Sie können die Hausordnung auch unter “Hausordnung” nachlesen.
Die Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrages und wurde Ihnen bei Unterzeichnung ausgehändigt. Sie können die Hausordnung auch unter “Hausordnung” nachlesen.
Um gegen solche Störungen vorgehen zu können, benötigen wir schriftliche Beschwerden zu dem Vorgang. Diese können bei wiederholtem Verhalten der mietrechtlichen Bearbeitung von nutzen sein. Hierzu können Sie gern das Formular “Lärm- und Fehlverhaltenprotokoll” nutzen. Alle eingereichten Beschwerden werden anonym verarbeitet.
Das zuständige Amt benötigt zur Bearbeitung Ihres Antrages eine Mietbescheinigung Ihres Vermieters. Unsere Kundenbetreuer kümmern sich gerne um Ihre Mietbescheinigung. Sie erreichen uns per E-Mail unter wowi@bau-hanau.de oder telefonisch unter 06181 2501 0. Zudem können Sie auch das Antragsformular “Mietbescheinigung des KCA/MKK” nutzen:
Im Regelfall befinden sich die Stromzähler im Treppenhaus der jeweiligen Etage oder im Keller (meist in einem abgeschlossenem Technikraum). Sollten Sie zur Ummeldung oder zur Meldung an den Energieversorger den Zählerstand benötigen, können Sie den Zugang bei den jeweiligen Kundenbetreuern erfragen. Eine Kontrolle von Zählernummern und -ständen, die durch Ablesefirmen gemeldet wurden, ist zu
Die Haltung von Hunden, genauso wie exotischen Tieren (z.B. Giftschlangen), bedarf einer schriftlichen Genehmigung. Bitte warten Sie mit der Anschaffung Ihres genehmigungspflichtigen Tieres, bis wir Ihnen diese zugesendet haben. Füllen Sie dazu das Antragsformular “Tierhaltung” aus. Wichtig ist im Formular besonders die Angabe der Rasse / Tierart und ein Foto des Tieres. Bei der
Vor einer Untervermietung muss zuerst die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Dazu stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Kundenbetreuer und senden ihn an: Baugesellschaft Hanau GmbH, Postfach 1223, 63402 Hanau. Erst nach Genehmigung ist die Untervermietung zulässig.
Bis zu sechs Wochen lang kann man Gäste beherbergen, ohne diese bei dem Vermieter anzumelden. Alles was über sechs Wochen hinausgeht ist bei dem Vermieter zu melden. Hierzu kann die Wohnungsgeberbescheinigung zum Ummelden bei der Stadt Hanau von dem Kundenbetreuer ausgestellt werden.
Unsere Kundenbetreuer kümmern sich gerne um Ihre Wohnungsgeberbescheinigung. Sie erreichen uns per E-Mail unter wowi@bau-hanau.de oder telefonisch unter 06181 2501 0. Zudem können Sie auch das Antragsformular Wohnungsgeberbescheinigung nutzen.