Bienen und Hornissen stehen unter Naturschutz und dürfen aufgrund des Artenschutzes nicht getötet werden. Da können wir als Vermieter leider nichts machen. Besteht allerdings Lebensgefahr, z. B. belegt durch einen ärztlichen Nachweis von Allergien gegen diese Insekten, kann die Entfernung des Nestes bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrem zuständigen technischen Sachbearbeiter.