Ein direkter Vergleich der Verbräuche ist nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Ist Ihre Wohnung z. B. mit einem Wärmezähler ausgestattet, der den Verbrauch standardmäßig in kWh anzeigt, können Sie Ihren Verbrauch selber ablesen und mit den in der Verbrauchsinformation angegeben Werten abgleichen.

Sollten Heizkostenverteiler vorhanden sein, ist ein Abgleich der Werte nicht möglich, da Heizkostenverteiler keine Messgeräte, sondern Erfassungsgeräte sind. Erfassungsgeräte liefern im Gegensatz zu Messgeräten keinen physikalisch ermittelten Verbrauch (wie z. B. Wasserzähler in m³; Wärmemengenzähler in kWh). Sie liefern Daten zur Bildung eines Verteilungsschlüssels der entstandenen Kosten (sog. Einheiten). Diese Einheiten werden dann für die Verbrauchsinformation auf Basis der Heizkostenverordnung mit speziellen Formeln in kWh umgerechnet. Dabei spielen die Basisempfindlichkeit und Bewertungsfaktoren der Heizkörper eine wichtige Rolle.

Verfügt Ihre Wohnung über Warmwasserzähler ist ebenfalls kein Vergleich möglich. Die Geräte zeigen den Energieverbrauch in m³ an. Aufgrund der Vorgaben in der Heizkostenverordnung müssen alle Gerätestände zusammengeführt und mit einer speziellen Formel gemäß der VDI 2077 Beiblatt 3.2 in kWh umgerechnet werden.